Österreichweite Förderungen

  • Kinderbetreuungsgeld 
  • Wochengeld
  • Karenzgeld  
  •  Kleinkinderbeihilfe
  • Mutter-Kind-Pass-Bonus
  • Familienbeihilfe
  • Unterhalt
  • Kinderbetreuungsbeihilfe

Kinderbetreuungsgeld-Rechner des Familienministeriums: 

http://www.bmfj.gv.at/dam/bmfj/KBG-Rechner/index.html#willkommen

Förderungen in Wien für Familien mit Kindern
Unterstützung für Eltern von Säuglingen durch öffentliche Dienst- oder Geldleistungen

  • Elternschulen
  • Säuglings- oder Kleinkinderausstattung
  • Besuch einer Kinderpflegerin nach der Geburt 
  • Elternberatungsstellen 
  • Eltern-Kind-Zentren
  • Wiener Familienzuschuss
  •  Spitalsbegleitung
  • Kinderpflege daheim
  • Benützung öffentlicher Verkehrsmittel 
  • Zuschuss für private Kindertagesheime und Tagesmütter
  •  Sozialhilfe  
  •  Wohnbeihilfe 
  • Diverse Stiftungsmittel
  • Österreichweite Förderungen

Elternschulen

Anspruchsberechtigt: alle werdenden Eltern
Art der Förderung: kostenloser Besuch der Kurse
Information: Amt für Jugend und Familie - Soziale Arbeit mit Familien des Wohnbezirks, Eltern-Kind-Zentren

Säuglings- oder Kleinkinderausstattung

Anspruchsberechtigt: Mütter, Adoptiv-und Pflegeeltern eines neugeborenen Kindes
Voraussetzungen: Wiener Wohnsitz
Anmeldung vor der Geburt mit Mutter-Kind-Pass (1. und 2. Untersuchung)
Art der Förderung: Baby-Dokumentenmappe
Ausstattungsstücke für Babys bzw. Kleinkinder und Wickelrucksack
Anmeldung: Amt für Jugend und Familie - Soziale Arbeit mit Familien des Wohnbezirks, Eltern-Kind-Zentren

Besuch einer Kinderpflegerin nach der Geburt

Anspruchsberechtigt: Eltern von Neugeborenen
Art der Förderung: kostenloser Besuch und Beratung durch ausgebildete Kinderpflegerin
Anmeldung: Eltern-Kind-Zentren

Elternberatungsstellen

Anspruchsberechtigt: alle Eltern von Säuglingen und Kleinkindern
Art der Förderung: kostenlose Beratung (Arzt, SozialarbeiterInnen, Kinderpflegerin), Impfungen und ärztliche Untersuchungen
Information: Amt für Jugend und Familie - Soziale Arbeit mit Familien des Wohnbezirks, Eltern-Kind-Zentren

Eltern-Kind-Zentren

Anspruchsberechtigt: alle Eltern
Art der Förderung: kostenloses Gruppen-, Kurs- und Vortragsangebot
Information: Amt für Jugend und Familie - Soziale Arbeit mit Familien des Wohnbezirks, Eltern-Kind-Zentren

Wiener Familienzuschuss

Anspruchsberechtigt: Eltern, in deren Haushalt ein Kind im 2. und 3. Lebensjahr lebt
Voraussetzungen: Österr. Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Bürger:
ordentl. Wohnsitz Wien 1 Jahr vor der Geburt des Kindes;
Nichösterr.: 3 Jahre Hauptwohnsitz Wien
Art der Förderung: EUR 50,87 bis EUR 152,61 im Monat
Antragstellung: Amt für Jugend und Familie - Rechtsfürsorge des Wohnbezirks

Familienhilfe

Anspruchsberechtigt: Eltern, wenn die Versorgung der Kinder nicht gewährleistet ist
Voraussetzungen: Krisensituationen wie z.B. Trennung, Haft, Erkrankung bzw. Spitalsaufenthalt der Eltern, Risikoschwangerschaft, Mehrlingsgeburten.
Hinweis: Versorgung von erkrankten Kindern berufstätiger Eltern (siehe Kinderpflege daheim)
Art der Förderung: Eine Familienhelferin der Caritas kommt bis 8 Stunden täglich in die Familie. Ermäßigung des Kostenbeitrages ist sozial gestaffelt (bis zu einem Einkommen von EUR 2.915,62). Der Stundesatz beträgt EUR 22,75.
Antragstellung: Amt für Jugend und Familie - Soziale Arbeit mit Familien des Wohnbezirks

Spitalsbegleitung

Anspruchsberechtigt: Mutter oder Vater, die ihr unter drei Jahre altes Kind ins Spital begleiten; bei Bedarf bis 15 Jahre verlängerbar
Antragstellung: Spitäler

Zuschuss für private Kindertagesheime und Tagesmütter

Anspruchsberechtigt: Personen, die Kinderbetreuung brauchen, um zu arbeiten und kein Platz im städtischen Kindertagesheim vorhanden ist
Voraussetzungen: geringes Einkommen (keine definitiven Grenzen)
Bemessung wie städtische Kindertagesheime
Art der Förderung: Beitragsbemessung nach Einkommen der Eltern
Antragstellung: Kindertagesheime der Stadt Wien - Servicestellen - Hotline: 277 55 55

Sozialhilfe

Anspruchsberechtigt: Rechtsanspruch: Mittellose, österr. Staatsbürger, Staatsbürger der EU-Staaten, schweiz. Staatsbürger, Konventionsflüchtlinge;
sonst: Ermessen (Hilfe in besonderen Lebenslagen)
Voraussetzungen: subsidiär: eigene Arbeitsleistung oder andere Ansprüche (Unterhalt, Pension etc.) müssen zuerst geltend gemacht werden, keine Arbeitsleistung für Mütter von Kindern unter dem 2. Lebensjahr
Art der Förderung: Sozialhilferichtsatz
Antragstellung: Sozialreferat bzw. Sozialzentrum des Wohnbezirks

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